COVID-19-Prävention

7. Praktikerkonferenz "Wasserkraft | Turbinen | Systeme"

Sicherheit und Vorbeugung haben für uns höchste Priorität.

Die Gesundheit all unserer Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Vortragenden und des gesamten Teams ist und bleibt selbstverständlich das Wichtigste.

Die Corona-Schutz- und Präventionsmaßnahmen auf der Praktikerkonferenz Graz richten sich streng nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben.

 

Hygienemaßnahmen

  • Beim Betreten der Gebäude der TU Graz gilt das verpflichtende Tragen einer FFP2-Maske auf allen öffentlichen Flächen und beim Betreten/Verlassen des Veranstaltungsraumes. Am Sitzplatz kann bei Einhaltung des vorgegebenen Mindestabstandes die FFP2-Maske abgenommen werden. Beim Betreten des Veranstaltungsortes ist ein 3G-Nachweis zu erbringen (siehe Voraussetzungen für die Teilnahme).
  • Im Veranstaltungsort wird nur jeder 2. Platz besetzt und dadurch ein großzügiger Abstand sichergestellt. Unter diesen Umständen entfällt beim Sitzen das Tragen einer FFP2-Maske.
  • Jeder wird angehalten, wo immer möglich, zu anderen Personen einen Mindestabstand von 1 Meter einzuhalten und auf ausreichende Handhygiene zu achten.
  • Mobile Desinfektionsspender befinden sich vermehrt im Umfeld der Konferenz.
  • Kontaktflächen werden gereinigt und desinfiziert.
  • Für eine gute Saalbelüftung ist gesorgt.
  • Ein Corona-Merkblatt und ein Informationsblatt der TU Graz werden im Voraus allen Teilnehmenden übermittelt und auch bei der Registrierung ausgegeben.
  • Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden adäquat geschult. Die Einhaltung der Regeln wird – freundlich, aber bestimmt – von uns überwacht.
  • Das Betreten des Veranstaltungsraumes erfolgt durch die vordere Tür, das Verlassen durch die Tür im hinteren Bereich (Einbahnregelung).

 

Verhaltensmaßnahmen allgemein

Nachstehende Verhaltensmaßnahmen sind für alle Personen verbindlich einzuhalten.

  • Zwischen allen Personen die nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben, soll generell ein Sicherheitsabstand von mindestens 1 Meter eingehalten werden, unabhängig davon, ob per gültiger Verordnung eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung vorgeschrieben ist. Dies gilt gleichermaßen für alle Aufenthaltsorte.
  • Körperkontakt (z. B. Händeschütteln) zu anderen Personen ist zu unterlassen.
  • Regelmäßiges gründliches Händewaschen (mindestens 20 Sekunden) und desinfizieren der Hände wird empfohlen.
  • Ein Berühren von Gegenständen und Oberflächen sollte nur erfolgen, wenn dies tatsächlich erforderlich ist (Fenster öffnen, Türen öffnen, etc.).
  • Kontakt der Hände mit Augen, Nase und Mund ist zu vermeiden.
  • Husten oder Niesen sollte in die Armbeuge oder in ein Taschentuch geschehen.

 

Voraussetzungen für die Teilnahme

Teilnehmerinnen und Teilnehmer der 7. Praktikerkonferenz Wasserkraft / Turbinen / Systeme in Graz werden eingelassen, wenn Sie einen der wie folgt angeführten Nachweise vorweisen und für die Dauer des Aufenthalts bereithalten.

Als Voraussetzung für die Teilnahme an der 7. Praktikerkonferenz Graz gelten folgende Bestimmungen:

1. Ein Nachweis

  • über ein negatives Ergebnis eines SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung, der in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wird und dessen Abnahme nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf,
  • einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines Antigentests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf,
  • einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2 (PCR-Test), dessen Abnahme nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf.

2. Ein Nachweis über eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 erfolgte

  • Zweitimpfung, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf, oder
  • Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf, oder
  • Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf.

3. Ein Genesungsnachweis über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2 oder eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde.

4. Ein Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als 90 Tage ist.

5. Ein Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten 180 Tagen vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 infizierte Person ausgestellt wurde.

Ein Nachweis muss in lateinischer Schrift in deutscher oder englischer Sprache erbracht werden. Der Nachweis wird beim Einlass täglich kontrolliert.

 

Testmöglichkeiten in Graz

Kostenlose Antigen-Tests und PCR-Tests für alle Personen ohne Symptome werden in der Teststation Messehallte Graz angeboten.

Es werden auch Personen getestet, die keine eCard haben bzw. nicht in Österreich wohnen. Voraussetzung ist aber eine österreichische Aufenthaltsadresse (z.B. ein Hotel), an welcher die Testperson erreichbar ist für den Fall eines positiven Ergebnisses.

Ort:

Graz, Messehalle A, Jakominigürtel 20 (Eingang Bogentor), 8010 Graz

Testzeiten:

Mo-Sa: 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr (PCR-Tests ab 22. 7. 14.00 Uhr möglich)

Anmeldung:

oesterreich-testet.at (Auswahl Anmeldung Steiermark)

oder Telefon +43 800 220330, tgl. 7 bis 22 Uhr

Mitbringen:

Lichtbildausweis | FFP2-Maske | Anmeldebestätigung (ausgedruckt)

Erreichbarkeit:

Straßenbahnen 4, 5 (Messe),

Buslinie 66 (Fröhlichgasse),

S-Bahn-Linie 3 (Ostbahnhof)

Parken:

Grüne Zone oder Tiefgarage der Messe Graz

(reduzierte Tarife für Testpersonen)

Kostenpflichtige Antigen-Tests und PCR-Tests werden in der Teststation am Flughafen Graz angeboten.

Weitere Informationen zur Teststation Flughafen Graz: test-strasse.at

 

Präventionsbeauftragter

Für mögliche Rückfragen steht unser Präventionsbeauftragter gerne zur Verfügung.

Andreas Stachel

Email: andreas.stachel@jabergundpartner.com

Tel.:      +43 660 1045 815

 

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